WAS KANN EIN HONORARKONSUL FÜR SIE TUN?
Ein Honorarkonsul hat zahlreiche verwaltungsrechtliche Pflichten, insbesondere für Deutsche, die sich in Grossbritannien aufhalten sowie englischen Unternehmen, die einen Bezug zu Deutschland haben, oder mit Deutschen Handel treiben. Die Bestellung erfolgt durch das deutsche Auswärtige Amt und bedarf der Zustimmung des Bundespräsidenten. In Grossbritannien wird der Honorarkonsul außerdem förmlich vom Foreign and Commonwealth Office anerkannt.
Darüber hinaus ist der Honorarkonsul für die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verbindungen zwischen Deutschland und England, in der Region, die er repräsentiert, verantwortlich. Er erhält fortlaufend politische und wirtschaftliche Informationen von der deutschen Botschaft und hält die deutsche Botschaft über relevante regionale Entwicklungen auf dem laufenden.
Mark Green ist seit 2000 der Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland für die Yorkshire Region. Seine Pflichten umfassen:
Beglaubigung von Unterschriften und Kopien von Dokumenten für Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland; - erste Kontaktstelle für Passangelegenheiten und Anträge für Namens- und Status- Änderungen; - Kontaktstelle für in Großbritannien straffällig gewordene Deutsche.
Bitte beachten Sie, dass Honorarkonsule keine Visa erteilen und keine Anfragen diesbezüglich beantworten können. Bitten richten Sie solche Anfragen direkt an die deutsche Botschaft in London. |